Bitte wiederholen Sie: Vorratsdatenspeicherung ist sinnlos.

Da werden Terrorverdächtige durch Hinweise von aufmerksamen Bürger oder Unternehmern gefaßt und prompt kommt wieder die Forderung nach Vorratsdatenspeicherung. Was für ein sinnloses Getöse.

Dabei ist Sie wirklich vollkommen sinnlos. Total. Nur wirkliche Deppen würden sich dadurch erwischen lassen.

Warum? Ganz einfach.

Prepaidkarten. Beim Kauf einer Prepaidkarte muß man sich nämlich garnicht ausweisen. Einfach so.

§ 95 Abs. 4 TKG

(4) Der Diensteanbieter kann im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen. Die Kopie ist vom Diensteanbieter unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Teilnehmers zu vernichten. Andere als die nach Absatz 1 zulässigen Daten darf der Diensteanbieter dabei nicht verwenden.

Eine Kann Vorschrift. Keine Pflicht.

Welcher Terrorist der noch alle Sinne beisammen hat wird ernsthaft noch ein normales Handy verwenden? Wirklich nur einer der die letzten 20 Jahre in einer Höhle in Afghanistan verbracht hat.