Netzsperren für Glückspielanbieter rechtswidrig

Anfang des Jahres hatte ich über "die dümmste aller Netzsperren" berichtet. In NRW sollten die Telekom und Vodafone den Zugang zu zwei Glückspielanbietern verhindern. Und damit das Ausmaß der Dummheit auch wirklich verstanden wird. In einem weltweiten Netzwerk sollten Bewohner eines Bundeslandes nicht auf eine Webseite zugreifen können.

Glücklicherweise ist das jetzt für "rechtswidrig" erklärt worden. Man habe nur gegen zwei Netzanbieter geklagt  - nicht gegen alle.

Die Inanspruchnahme der Klägerin als Nichtstörerin sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Düsseldorf nur gegen zwei Access-Provider vorgehe. Die Wahrung des Gleichheitssatzes erfordere jedoch eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Diensteanbieter. Zudem könnten die Internetnutzer ohne weiteres auf einen der verbleibenden Anbieter ausweichen.

Man beachte:"rechtswidrig" nicht "schwachsinnig"

Und das man nicht mal auf einen anderen Anbieter sonder nur auf einen anderen DNS Server ausweichen muß war den Richtern wahrscheinlich zu kompliziert.

Aber die Posse könnten weitergehen. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.