Bitte 100 mal abschreiben: "Nebelschlußleuchte nur bei 50m Sicht im Nebel"

Kaum ist wieder etwas schlechtere Sicht auf den Strassen fangen manchen Deppen schon wieder an mit der Nebelschlußleuchte die nachfolgenden Autos zu blenden.

Nochmal zum mitschreiben. §17 STVo

 Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

ABER NICHT WENN MAN NOCH 140KMH FAHREN KANN!!!!

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