Datenschutzbeauftragter wird vom BKA bei Staatstrojaner behindert

Ein putziger Fall wie ernst es mache Strafverfolgungsbehörden mit dem Datenschutz nehmen.

Das BKA beauftragt eine Firma die Software zu Quellenüberwachung zu erstellen. Jetzt kommt der Datenschutzbeauftrage und möchte kontrollieren (§ 24 Abs . 1 und Abs. 2 BDSG)

(1) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Bundes die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

Und dann geht das garnicht. Ooch. Wir haben ja garnicht den Quellcode der Software.

Damit verhindert das BKA eine Datenschutzkonforme Kontrolle weil versäumt wurde den Quellcode für die Software zu bekommen.

Aber Herr Innenminister Friedrich sagt ja immer so schön. "Vertraut uns wir machen nichts böses"