de Maizière wird langsam untragbar

Ein Innenminister mit gestörtem Verhältnis zu seinem Grundgesetz

Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, “ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in den Arm zu fallen”

Doch, denn wir wollen auch keine Gestapo mehr haben auch wenn es vielleicht den abstrusen Wünschen mancher Politiker nach mehr Sicherheit erzeugen würde.

Der Fokus bringt es auf den Punkt:

Doch! Genau das ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es prüft, ob die Gesetze, die Sie und Ihre Kollegen sich ausdenken, im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Auf dieses Grundgesetz haben Sie als Innen- und Verfassungsminister Ihren Eid geschworen. Nur weil es Ihnen gegen den Strich geht, nicht alles tun und lassen zu dürfen, setzt das noch lange nicht die Gewaltenteilung außer Kraft.

Vielleicht sollte sich der Verfassungsschutz mal mit diesen verfassungsfeindlichen Forderungen beschäftigen.