Staatstrojaner und VDS

Der eine geht der andere kommt (vorläufig)

Wieder einmal haben die Gerichte erwartbar ein Gesetz gekippt (Spiegel.de):

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger mehrere Wochen lang speichern zu müssen, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit Sitz in Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschieden.

Dafür soll jetzt die Handyüberwachung verschärft werden

Staatliche Hacker sollen Schadsoftware auf die Smartphones, Tablets und Computer Verdächtiger aufspielen - und dadurch mitlesen, mithören, Daten kopieren können.

Das Sicherheitslücken von staatlichen Behörden geschlossen und nicht ausgenutzt gehören hat man gerade erst wieder bei WannaCry gesehen.

Mal sehen ob das Bundesverfassungsgericht das wieder abweist.