Kündigungen von Online Verträgen

Das wusste ich bisher auch nicht. Es ist gesetzlich festgelegt das eine Kündigung eines Online Vertrages genauso einfach angeboten werden muss wie der Abschluss.

dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Also nichts mit “schicken Sie uns einen Brief oder ein Fax”.

BGB