Keine Datenschutzkontrolle bei Krankenkassen

Ich hatte am 2.12. eine Beschwerde über die Techniker Krankenkasse eingereicht. Ich war und bin der Meinung das die TK gegen die DSGVO verstößt weil die Datenschutzerklärung falsch ist. Ende Dezember wurde mir mitgeteilt das meine Beschwerde berechtigt ist und das man das ganze mit einem leichten “dududu” bei der TK einstellen würde.

Dagegen habe ich “Einspruch” eingelegt und jetzt einen finalen Bescheid bekommen.

Der wichtige Satz ist:

das es sich bei der TK um einen Sozialdienstleistungsträger handelt, bei dem nach §85a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch kein Bußgeld verhängt werden kann.

Da bedeutet für uns Bürger nichts weniger, als das die Konzerne die mit enormen Gewinnen unsere Gesundheitsdaten verarbeiten keinerlei Kontrolle durch einen Datenschutzbeauftragten unterliegen. Denn eine “Kontrolle” ohne Sanktionen ist keine Kontrolle.

Der von mir bemängelte Fall mag zwar nicht besonders schwer wirken aber, die Krankenkasse hat bewiesen das Sie Rechtsvorschriften im Datenschutz missachtet da Sie keinerlei Sanktionen befürchten muss. Wenn man schon eine Webseite zum eRezept nicht rechtskonform gestalten kann will ich gar nicht wissen wie es um die rechtskonforme Speicherung unsere Daten zu psychologischen oder Herzproblemen geht.

Briefkopf Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren